Zugangsvoraussetzung

Die unten aufgezählten 4 Zugangsvoraussetzungen ergeben sich aus dem Heilpraktikergesetz und der dazugehörigen ersten Durchführungsverordnung.
Eine Erlaubnis zur Ausübung des Heilpraktiker-Berufs kann durch die genannten gesetzlichen Voraussetzungen erst ab dem Lebensalter von 25 Jahren erteilt werden.
 
1. Lebensalter mindestens 23 Jahre
2. Abgeschlossene Schulbildung (oder Berufsausbildung)
3. Keine Vorstrafen (schwere strafrechtliche oder sittliche Verfehlung)
4. Freisein von Krankheiten und Leiden, die später die Ausübung der Heilkunde verhindern könnten.

Außerordentliche Mitgliedschaft in der UDH, LV Hessen e.V.

 

So erreichen Sie uns

Medizinisches Lehr- und Fortbildungsinstitut für Heilpraktiker

Waldstr. 21
61137 Schöneck

E-Mail an das Institut
Kontakt & Anfahrt

Der Verband

Die Union Deutscher Heilpraktiker Hessen bietet Ihnen schon in der Ausbildung Schutz und Sicherheit. Der Verband überwacht durch kollegiale Überprüfungen laufend die Qualität der Schule. So erhalten Sie bereits als Berufsanfänger alle Hilfen, die Sie benötigen – auch in allen berufsständischen Fragen.