Medizinisches Lehr- und Fortbildungsinstitut für Heilpraktiker
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Gesetzliche Krankenkassen erstatten keine Kosten für die Behandlung bei einem Heilpraktiker.
Privaten Krankenversicherungen erkennen seine Leistung mit unterschiedlichen Schwerpunkten an.
Über die Höhe der Beteiligung an den Kosten für die Behandlungen entscheidet der jeweils abgeschlossene Vertrag des Patienten mit der Versicherung.